§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen ThermoVolt Systems (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Kunden über Werkleistungen, Beratung und damit zusammenhängende Lieferungen.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung zusammen mit diesen AGB.
§ 3 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach den anerkannten Regeln der Technik.
(2) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung oder Materialengpässen verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern anfallend, vgl. § 19 UStG).
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung, insbesondere Zugang zur Baustelle, Strom-/Wasseranschluss, Stellfläche für Maschinen sowie alle für die Leistung notwendigen Informationen.
§ 6 Abnahme und Gewährleistung
(1) Nach Fertigstellung der Werkleistung erfolgt eine gemeinsame Abnahme; auf Wunsch des Kunden wird ein Abnahmeprotokoll erstellt.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; bei Bauwerken beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), bei sonstigen Werken 2 Jahre ab Abnahme.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine Vorlage und sollten vor produktiver Nutzung durch einen Rechtsanwalt geprüft und an Ihren Geschäftsbetrieb angepasst werden.